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SWK 22, 1. August 2001, Seite R 80

Kommanditisten: Tätigkeit

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht für einen Kommanditisten, der nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, i. d. R. kein wirtschaftlicher Grund dafür, seine Tätigkeit nicht unmittelbar der KG zu erbringen, sondern die Komplementär-GmbH zwischenzuschalten. - (§ 23 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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