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Reiseleiter: Dienstverhältnis?
• Kann ein Auftragnehmer bei Übernahme von Aufträgen verweigern, so liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor. - (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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Anmerkung: Das Erkenntnis nimmt zur Frage, ob ein Reiseleiter in einem Dienstverhältnis zu einem Reiseveranstalter steht, Stellung. Interessant sind die Ausführungen zum „Unternehmerwagnis" und der VwGH verweist i. d. Z. auch auf die Erkenntnisse vom , 98/13/0014 und , 85/13/0110).