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SWK 22, 1. August 2001, Seite R 79

Vermietung / Verpachtung

Wurde im Kalenderjahr 1988 eine Akontozahlung in Höhe von 2 Mio. S für eine Großreparatur i. Z. m. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geleistet, wurden aber erst einige Jahre danach tatsächliche Leistungen erbracht, fehlt es an einem so genannten „Veranlassungszusammenhang", sodass die Aufwendungen nicht zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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