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Finanzstrafverfahren: Einleitung
• Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfolgt dann zu Recht, wenn i. Z. m. behaupteten betrieblichen Fahrten fingierte Betriebsausgaben geltend gemacht wurden und dadurch eine Verkürzung an Einkommen- und Umsatzsteuer bewirkt wurde. - (§ 83 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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