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SWK 22, 1. August 2001, Seite S 565

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Vorsorge bzw. den Ausgleichsposten bei Realteilungen

UmS 62/22/01: Anlässlich einer Realteilung nach Art. V UmgrStG wollen die beiden Gesellschafter die am Stichtag vorhandenen stillen Reserven und den Firmenwert jeweils so zurückbehalten, dass im jeweils übernommenen Vermögen (z. B. Betrieben) sozusagen keine fremden stillen Reserven mitübernommen werden. Kann in diesem Fall analog zu Zusammenschlüssen von einer Vorbehalts-Realteilung ausgegangen werden, die Vorsorgemaßnahmen in Form von Ausgleichsposten gemäß § 29 Abs. 1 UmgrStG überflüssig macht?

Antwort: Nein. Im Gegensatz zum Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG, bei dem der Übertragende die von ihm persönlich (mit-)geschaffenen stillen Reserven einschließlich eines selbst geschaffenen Firmen-, Kunden- oder Klientenwertes zurückbehalten kann und damit einen Betrieb zum Buchwert = Verkehrswert überträgt, sind in einer Mitunternehmerschaft unabhängig von der Rechtsform und der Gewinnermittlungsmethode i. d. R. sämtliche substanzbeteiligte Mitunternehmer zwingend an sämtlichen in der Mitunternehmerschaft entstandenen stillen Reserven einschließlich eines gemeinsam geschaffenen Firmen-, Kunden- oder Klientenwertes quotenmäßig beteiligt. Liegt dieser Fall vor, k...

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