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SWK 22, 1. August 2001, Seite S 564

Umtausch von Aktien in Substanzgenussrechte

Rechtsansicht des BMF zur ertragsteuerlichen Beurteilung

(BMF) - Der Umtausch von Aktien in Substanzgenussrechte i. S. d. § 8 Abs 3 Z 1 KStG 1988 gleicher Beteiligungsqualität der selben Aktiengesellschaft ist wirtschaftlich nicht anders zu beurteilen als der Tausch von Aktien in Geschäftsanteile anlässlich der formwechselnden Umwandlung der AG; es liegt im Hinblick auf die Beteiligung gleicher Qualität an ein und derselben Körperschaft kein Tausch im Sinne des § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 vor.

Es fehlt allerdings für den Umtausch von Aktien in Substanzgenussrechte an einem diesen Fall regelnden Rechtsinstrument. Es wären daher ungeachtet des Nichtvorliegens eines Tauschvorganges i. S. d. § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 die in zwei gesellschaftsrechtliche Akte geteilten Vorgänge steuerlich für sich zu betrachten und zunächst eine mit der Kapitalherabsetzung verbundene Einlagenrückzahlung i. S. d. § 4 Abs 12 EStG 1988 und in der Folge eine mit der Genussrechtsemission verbundene gesellschaftsrechtliche Einlage im Sinne des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 anzunehmen. Das BMF hält allerdings die Auffassung für begründet, im Falle einer gesellschaftsvertraglichen Verknüpfung der beiden Vorgänge dahin gehend, dass Zug um Zug die Kapitalherabsetzung mit der Genussrechtsemission verbunden wird, sodass der Anspruch auf Ei...

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