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SWK 22, 1. August 2001, Seite K 13

Österreichischer Berufssportler in Deutschland

Österreichischer Berufssportler in Deutschland (§ 1 EStG)

Ein österr. Berufssportler hat für die Teilnahme an Turnierveranstaltungen in Deutschland um Erstattung der einbehaltenen Einkommensteuer bzw. um Erlassung eines Freistellungsbescheides angesucht. Dies wurde vom dBMF abgelehnt. Dagegen wurde Beschwerde an den BFH erhoben. Der BFH hat festgestellt, dass Einkünfte eines österr. Berufssportlers aus Sportveranstaltungen nur bei Zuordnung zu einer deutschen Betriebsstätte in Deutschland besteuert werden. Sportler beziehen keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die in dem Staat der Tätigkeit zu besteuern sind, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auch durch eine Verständigungsvereinbarung aus 1989 wurde festgelegt, dass die Sportlerklausel nur bei Einkünften aus selbständiger Arbeit gilt. Damit sind die Einkünfte des Sportlers nur in Österreich zu besteuern (BFH , I R 44-51/99 in BB 2001, S 1130 f.).

Anmerkung: Damit die mit VO BGBl. II Nr. 418/2000 (siehe SWK-Heft 1/2001, Seite S 24) erlassene pauschale Ermittlung der zu versteuernden Einkünfte nicht als Subventionierung oder verfassungswidrige Begünstigung einer bestimmten Berufsgruppe anzusehen ist, kann sich diese pauschale Versteue...

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