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SWK 22, 1. August 2001, Seite T 110

Euro-Beauftragte in der Finanz- und Zollverwaltung

Euro-Ansprechpartner in jedem Bundesland sorgen für umfassende Information über die Umstellung auf die neue Währung

(BMF) - Sind Euro-Startpakete, die Firmen als Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter/innen verschenken wollen, Sachzuwendungen oder unterliegen sie der Einkommen- bzw. Lohnsteuer? Oder: Wird sich bei den Reisefreigrenzen mit dem Euro etwas ändern?

Um Fragen wie diese zu klären, hat das Finanzministerium in allen Bundesländern Euro-Informationsbeauftragte eingesetzt, die der Bevölkerung Auskunft über die Umstellung auf den Euro im Bereich des Zolls und der Steuerverwaltung geben können. Sie erklären Anfragenden z. B., dass Euro-Startpakete keine Sachzuwendungen und daher einkommen- bzw. lohnsteuerpflichtig sind und dass die Reisefreigrenzen sich bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten nicht verändert haben. Sie geben auch Auskunft über die so genannte Glättung von Steuern, Gebühren und Tarifen, die zu Gunsten der Bürger und Bürgerinnen erfolgen wird. So wird das Werbungskostenpauschale beispielsweise ab von 1.800 S auf 132 Euro geglättet, d. h. um 16,36 S zugunsten der Steuerzahler/innen erhöht. Allgemeine Informationen für die Öffentlichkeit hält das Bundesministerium für ...

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