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SWK 22, 1. August 2001, Seite T 104

Die lohnsteuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsbezuges widerspricht nicht der Verfassung

Verfassungsgerichtshof zur Besteuerung sonstiger Bezüge von Arbeitnehmern

(VfGH) - Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezuges von Arbeitnehmern ist in den vergangenen Jahren immer wieder an den Verfassungsgerichtshof herangetragen worden. Regelmäßig hat der Gerichtshof die Behandlung dieser Beschwerden abgelehnt. Aus Anlass der Beschwerde eines Rechtsanwaltssubstituten, der Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezog und dem die Zuerkennung dieser (auf Arbeitnehmer bezogenen) Begünstigung vom Finanzamt verweigert worden war, setzt sich der Verfassungsgerichtshof nunmehr in einer soeben zugestellten Entscheidung (B 1437/00 vom ) eingehender mit der Frage auseinander, ob diese Begünstigung sachlich gerechtfertigt ist und daher dem Gleichheitssatz entspricht.

Der Gerichtshof kommt zwar zum Ergebnis, dass die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezuges weder mit Vereinfachungsüberlegungen noch mit dem Argument einer Progressionsmilderung für zusammengeballt zufließende Einkünfte begründet werden kann. Er bejaht aber letztlich die Verfassungsmäßigkeit im Wesentlichen mit dem Hinweis auf den gegenwärtigen Zustand des österreichischen Einkommensteuerrechts, das für die verschiedenen Einkunftsarten sehr un...

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