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E-A-R: Zuflussprinzip
• Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kommt es grundsätzlich auf den Zu- bzw. Abfluss an. Nach § 19 Abs. 1 EStG sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie den Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Akontozahlungen, die der Steuerpflichtige erhält, fließen nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu. - (§ 19 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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