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SWK 32, 10. November 2001, Seite S 782

Von der Besteuerung betrogener Anleger

Setzt der VwGH den eingeschlagenen Weg fort?

Romuald Kopf

Anlagebetrüger finden in der Bundesrepublik Deutschland einen reich gedeckten Tisch vor. Der jährliche Schaden auf dem so genannten grauen Kapitalmarkt wird von Kriminalisten auf 60 Milliarden DM geschätzt. Für den österreichischen Markt wird mit einem Schaden von 20 bis 30 Milliarden S gerechnet. Häufig nutzen unseriöse Anlageberater und -vermittler die Gier der Anleger nach schnellen und hohen Gewinnen sowie den Wunsch, unversteuertes Geld zu investieren, aus. Nicht selten freuen sich die Anleger zunächst über schöne Renditen, die freilich nur einen Bruchteil ihres Investments ausmachen und die sie meist reinvestieren. Letztendlich erleiden sie aber den Totalverlust der Kapitalanlage. Die wenigen Strafverfahren, die überhaupt eingeleitet werden, verlaufen meist im Sand; eine Verurteilung ist die Ausnahme. Das Drama endet aber erst bei den Abgabenbehörden: Diese werten die Gerichtsakten aus und besteuern die betrogenen Anleger. Eine Bestätigung dieser Beurteilung durch den Verwaltungsgerichtshof steht noch aus.

Grundsätzliches

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören alle Entgelte und Vorteile, die als Entgelt für die Nutzungsüberlassung von Geldkapital vereinnahmt werden. Wert...

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