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SWK 32, 10. November 2001, Seite T 204

DB- und KommSt-Pflicht von Tätigkeitsvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Thomas Keppert

Leider hat sich der VwGH nach den Abweisungen seiner Anträge betreffend KommSt- und DB-Pflicht von Tätigkeitsvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in den fortgesetzten Verfahren nicht dazu durchringen können, einen verstärkten Senat mit der gegenständlichen Rechtsfrage zu befassen. Die fortgesetzte Judikatur sämtlicher mit dieser Rechtsfrage befassten Senate (13, 14 und 15) des VwGH nimmt - soweit bisher ersichtlich - keine Rücksicht auf die in den VfGH-Beschlüssen zum Ausdruck gebrachte Meinung des VfGH zur verfassungskonformen Interpretation der Rechtslage. Immerhin hat der VfGH darauf hingewiesen, dass der (steuer-)rechtliche Charakter des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses auch von der Höhe der Beteiligung abhängt und eine entsprechend differenzierende Rechtsanwendung erfordert. Überdies hat der Senat 13 des VwGH in seinen Anträgen an den VfGH ausgeführt, dass er aus den Judikaten des VwGH den Eindruck gewonnen habe, dass bei der Rechtsanwendung der Passus „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG durch „sonst keine Merkmale eines Dienstverhältnisses" ersetzt worden sei. Diesem Eindruck...

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