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Gratislieferungen: Empfängerbenennung
• Gratislieferungen eines pharmazeutischen Großhandelsunternehmens an Apotheken, ohne im Detail Aufzeichnungen über die einzelnen Lieferungen vorzulegen, sind auch dann nicht zwingend anzuerkennen, wenn die betriebliche Veranlassung dieser Naturalrabatte an sich unbestritten ist. - (§ 162 BAO), (Abweisung)
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