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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite R 76

Doppelte Haushaltsführung

Im Abgabenverfahren können nur Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, nicht aber etwa für die Aufrechterhaltung eines weiteren, nicht als Familienwohnsitz genützten Wohnsitzes geltend gemacht werden. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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