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Doppelte Haushaltsführung
• Im Abgabenverfahren können nur Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, nicht aber etwa für die Aufrechterhaltung eines weiteren, nicht als Familienwohnsitz genützten Wohnsitzes geltend gemacht werden. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
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