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AgB: Unterhaltsanspruch
• Die von den Zivilgerichten praktizierte Kürzung des Unterhaltsanspruches der Kinder um drei Prozentpunkte bei bestehender Unterhaltsberechtigung eines Ehegatten ist allein Ausfluss des Umstandes, dass der Unterhaltsanspruch des kinderbetreuenden Ehepartners mit demjenigen der Kinder konkurriert. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom , B 1340/00, zum Ausdruck gebracht, dass es durch nichts geboten sei, diese Kürzung bei der Bemessung des steuerlich anzuerkennenden Kindesunterhaltes wieder rückgängig zu machen.- (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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