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Betriebsausgaben: Dienstverhältnis
• Es steht im Einklang mit der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Tätigkeit eines Chauffeurs eines Steuerberaters den übrigen Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei bekannt ist. Wenn auch über behauptete Fahrten zu Klienten keinerlei Information den Kanzleimitarbeitern vorliegen, kann nicht von einem steuerlich anzuerkennenden Dienstverhältnis gesprochen werden. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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