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Betriebskosten: Personalkosten
• Die Tragung von Personalkosten einer GmbH durch deren Geschäftsführer erscheint unter einander fremd gegenüberstehenden Personen auch dann nicht üblich, wenn der Bezug des Geschäftsführers vom Betriebserfolg der Gesellschaft abhängig ist. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften) (Präsidentenbeschwerde, Kärnten)
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