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Familienbeihilfe: Rückforderung
• Nach der durch die Bezugnahme auf § 46 FLAG in § 26 Abs. 1 leg. cit. geänderten Rechtslage (BG BGBl. I Nr. 8/1998) steht es der Rückforderung von Familienbeihilfe nicht entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch das Finanzamt verursacht worden ist. Nach der genannten Änderung des § 26 FLAG kann nämlich das Finanzamt nicht mehr - wie noch nach der dem hg. Erkenntnis 97/15/0013 zu Grunde liegenden Rechtslage - als auszahlende Stelle i. S. d. § 26 FLAG angesehen werden. - (§ 26 FLAG), (Abweisung)
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