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Das Euro-Steuerumstellungsgesetz 2001
Welche Änderungen haben sich seit dem Begutachtungsentwurf ergeben?
Nationalrat und Bundesrat beschlossen am 6. bzw. am jeweils einstimmig das Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001). Mit diesem Gesetzespaket werden nahezu alle Abgabenvorschriften, die (noch) Schillingbeträge oder Schillingverweise beinhalten, mit Wirksamkeit ab auf Euro umgestellt; ausgenommen davon ist der Gebührenbereich, der derzeit im Rahmen einer umfassenderen Reform diskutiert wird.
Das EuroStUG 2001 gliedert sich in folgende Artikel:
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Artikel I | - | Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 |
Artikel II | - | Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988 |
Artikel III | - | Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 |
Artikel IV | - | Änderung des Bundesgesetzes vom über die Umsatz- steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im di- plomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder |
Artikel V | - | Änderung des Bewertungsgesetzes 1955 |
Artikel VI | - | Änderung des Grundsteuergesetzes 1955 |
Artikel VII | - | Änderung des Bewertungsänderungsgesetzes 1987 |
Artikel VIII | - | Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 |
Artikel IX | - | Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 |
Artikel X | - | Änderung des Straßenbenützungsabgabegesetzes |
Artikel XI | - | Änderun... |