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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite S 159

Die Berechnung der Einkommensteuer

S. S 159Die Berechnung der Einkommensteuer

Ab 2000 wird es noch schwieriger, die berechnete Steuer nachzurechnen, da der allgemeine Absetzbetrag abhängig vom Einkommen und der Gewährung anderer Absetzbetrage ständigen Schwankungen unterliegt. Erst bei einem Einkommen ab 700.000 S steht in allen Fällen de facto kein Absetzbetrag mehr zu.

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die Einkommensteuer beträgt
für die ersten 50.000 S
0%
für die weiteren 50.000 S
21%
für die weiteren 200.000 S
31%
für die weiteren 400.000 S
41%
für alle darüber liegenden Beträge
50%

Der Einkommensteuerbescheid

Wann der Steuerbescheid kommt, lässt sich nicht voraussagen. Es kann eine Woche dauern, aber auch ein halbes Jahr oder länger. In der Regel kommen gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid auch der Umsatzsteuerbescheid, gegebenenfalls ein Freibetragsbescheid für 2002 und eine „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber 2002". Aus der Buchungsmitteilung ist ersichtlich, ob nach der...

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