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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite S 133

Verrechnung von Wartetastenverlusten (Kennzahlen 332 und 346)

Verrechnung von Wartetastenverlusten (Kennzahlen 332 und 346)

Ab der Veranlagung 2000 wird unterschieden zwischen Wartetastenverlusten, die in den Vorjahren im eigenen Betrieb (einzutragen bei Kennzahl 332) entstanden sind, und solchen, die in den Vorjahren bei Beteiligungen (einzutragen bei Kennzahl 346) angefallen sind.

Die in den Vorjahren entstandenen Wartetastenverluste sind bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte zunächst nicht abzuziehen. Die Gewinne des Jahres 2000 sind bei den Kennzahlen 310, 320 und 330 voll anzugeben. Die bei den Kennzahlen 332 und 346 geltend gemachten, nicht ausgleichsfähigen Verluste aus Vorjahren vermindern den steuerpflichtigen Gewinn des betreffenden Betriebes. Es kommen folgende Posten in Betracht:

a) Wartetastenverluste gemäß § 23 a EStG 1972

Bis 1988 wurden bei beschränkter Haftung die Verluste, die zu einem negativen Kapitalkonto führten, steuerlich nicht berücksichtigt, daher auf Wartetaste gelegt (§ 23 a EStG 1972). Die Wartetastenverluste aus den Jahren bis 1988 wurden durch die Leistung von Einlagen, soweit diese die Entnahmen überstiegen, in diesem Jahr zu ausgleichs- S. S 134und abzugsfähigen Verlusten. Auch die Zuführung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermö...

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