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Andere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (Kennzahl 015)
Andere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (Kennzahl 015)
Darunter fallen u. a. folgende in § 6 Abs. 1 aufgezählte Umsätze:
Z 2: die Umsätze für die Luftfahrt
Z 3: die Beförderung von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr und verschiedene andere Beförderungsleistungen
Z 5: die Vermittlung der unter Z 1 bis 4 und Z 6 fallenden Umsätze
Z 6: die Lieferung von eingeführten Gegenständen an Abnehmer, die keinen (Wohn)- Sitz im Gemeinschaftsgebiet haben.