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SWK 4, 1. Februar 2001, Seite S 118

Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist

S. S 118Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist

Bei der Feststellung des Gewinnes für 2000 sind einige Punkte, die gegenüber dem vorangegangenen Jahr geändert sind, besonders zu beachten.

1. Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (§ 11 und § 37 Abs. 8 EStG)


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Ab der Veranlagung 2000 wird die Eigenkapitalbildung steuerlich gefördert. Dies erfolgt in der Form, dass das vom Unternehmer an sein Unternehmen zur Eigenkapitalbildung überlassene Kapital steuerwirksam verzinst werden kann. Begünstigt ist aber nur der jährliche Eigenkapitalzuwachs. Der vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg ist einerseits so kompliziert in seiner Berechnung und andererseits in seiner Auswirkung steuerlich so gering, dass sich in den meisten Fällen die Berechnung der Begünstigung steuerlich gar nicht auszahlt. Denn es müssen zunächst einmal die abzugsfähigen fiktiven Zinsen berechnet werden. In Höhe dieser begünstigten Zinsen wird der Gewinn der Gesellschaft von der Tarifsteuer entlastet, dafür aber beim Gesellschafter mit 25% wie eine Ausschüttung endbesteuert. Die Steuerpflichtigen, die sich vor der Berechn...

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