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SWK 15, 20. Mai 2001, Seite R 54

Rechtsgebühren

Bei der Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH sind in die Bemessungsgrundlage der Rechtsgebühr auch zum Zeitpunkt des Erwerbes noch nicht fällig gestellte Einlagenverpflichtungen einzubeziehen. - (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)

(, 0594)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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