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GrESt: Nichtfestsetzung
• Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Nichtfestsetzung der bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Meinung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt haben muss, die er vor Vertragsabschluss hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck aufgehoben wird, gleichzeitig das Grundstück auf eine vom Käufer ausgesuchte andere Person zu übertragen. - (§ 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG), (Abweisung)
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