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Freiwillige Abfertigungen
• Da das Angestelltengesetz auf Vorstandsmitglieder einer AG keine Anwendung findet, sind Abfertigungszahlungen als freiwillige Abfertigungen gemäß § 67 Abs. 6 Satz 1 zu versteuern. - (§ 67 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)
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