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SWK 15, 20. Mai 2001, Seite R 53
Zwangsstrafe: Festsetzung
• Der Festsetzung einer Zwangsstrafe hat eine wirksame Androhung der Zwangsstrafe vorauszugehen. - (§ 111 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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