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EuGH: Abfallbeseitigungsleistungen
• Mehrwertsteuer: Vorsteuererstattung bei Abfallbeseitigungsleistungen ausländischer Unternehmer
Urteilstenor des EuGH:
„Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der 8. MWSt-RL (Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige), insb. aus deren Art. 2, verstoßen, dass sie die Erstattung der Mehrwertsteuer an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ablehnte, die diese als Hauptunternehmen im Rahmen eines Vertrages über eine komplexe Leistung auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung an den französischen Staat entrichten mussten, wenn sie einen Teil der in diesem Vertrag bedungenen Arbeiten an ein in Frankreich ansässiges mehrwertsteuerpflichtiges Subunternehmen vergeben hatten."
( Kommission/Frankreich, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Die französische Finanzverwaltung weigerte sich, die Bestimmungen der 8. MwSt-RL auf in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Hauptunternehmen anzuwenden, denen das Einsammeln, das Sortieren, die Beförderung und die Beseitigung von Abfällen übertragen ist, wenn diese für die Abfallbeseitigung teilweise französische Subunternehmen einsetze...