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SWK 17, 10. Juni 2001, Seite R 64
Selbstanzeige: Wirkung
• Eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. - (§ 29 FinStrG), (Abweisung)
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