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SWK 17, 10. Juni 2001, Seite R 63

Leistungsaustausch

Es ist nicht als unschlüssig oder der Lebenserfahrung widersprechend zu beurteilen, dass bei tatsächlich im behaupteten Umfang gegebenen Geschäftsbeziehungen (ein Auftragsvolumen von rd. 8,4 Mio. S) keinerlei Unterlagen existieren, die geeignet sind, einen entsprechenden Leistungsaustausch zu dokumentieren. - (§ 12 UStG 1972), (Abweisung)

(, 0072)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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