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Spekulationsgewinn: Ermittlung
• Da zum Veräußerungserlös im Zusammenhang mit der Ermittlung eines Spekulationsgewinnes alle wirtschaftlichen Vorteile zählen, ist auch ein so genannter „Evakuierungsbeitrag" dem Veräußerungserlös hinzuzurechnen. - (§ 30 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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