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Fitnesscenter: Nebenleistungen
• Die Möglichkeit der Saunabenützung ist als unselbständige Nebenleistung zu den in erster Linie und typischerweise in einem Fitnesscenter angebotenen Leistungen anzusehen. - (§ 10 Abs. 2 Z 11 UStG 1972), (Abweisung)
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