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Änderung der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds im Betriebsvermögen
Auswirkung der Substanzgewinnbesteuerung auch auf das Betriebsvermögen
Durch das Kapitalmarktoffensive-Gesetz (BGBl. I Nr. 2/200 wurde für Investmentfonds eine neue Besteuerung der Substanzgewinne im Privatvermögen eingeführt. An der bisherigen Möglichkeit der Thesaurierung von Substanzgewinnen im Betriebsvermögen bei einem inländischen thesaurierenden Investmentfonds hat sich legistisch gesehen nichts geändert. Dieser Beitrag zeigt jedoch auf, dass die neue Substanzgewinnbesteuerung für Privatanleger auch an der Besteuerung im Betriebsvermögen nicht spurlos vorübergegangen ist.
1. Bisherige Rechtslage und Änderungen durch das Kapitalmarktoffensive-Gesetz
Gemäß § 40 Abs. 1 erster Satz InvFG sind „die Ausschüttungen eines Kapitalanlagefonds an die Anteilsinhaber bei diesen steuerpflichtige Einnahmen". Diese Regelung besagt, dass bei einem in einem Betriebsvermögen gehaltenen Investmentfonds grundsätzlich die Ausschüttung als steuerpflichtige Einnahme zu erfassen ist. § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG legt fest, dass die ordentlichen Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge von Subfonds) nach Abzug der anfallenden Kosten spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres als ausgeschüttet gelten (ausschüttungsgleiche Erträge). Diese Regelung ist insbeso...