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Pauschalentgelt: Verteilung
•Erlangt ein Pensionsgast mit Bezahlung des Halbpensionspreises u. a. einen Anspruch auf die Konsumation bestimmter Getränke während des Abendessens, muss auch für Zwecke der Umsatzsteuer (bzw. Alkoholabgabe) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einem Zusammenhang zwischen der Berechtigung zum Konsum von bestimmten Getränken zum AbendessenS. R 20und der Entgeltleistung der Letztverbraucher für die Halbpension gesprochen werden; das Pauschalentgelt ist auf sämtliche Leistungskomponenten zu verteilen. – (§ 4 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
(, 0158)