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SWK 6, 15. Februar 2001, Seite S 225

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Gestaltung des Spaltungsvermögens

UmS 31/6/01: Eine Kapitalgesellschaft spaltet unter Anwendung des Spaltungsgesetzes einen Kommanditanteil (steuerlicher Mitunternehmeranteil) zur Neugründung ab, wobei das fixe und das variable Kapitalkonto übertragen werden. Kann die auf dem letzten Gewinnanteil der Kommanditgesellschaft lastende, von der Kapitalgesellschaft in der Schlussbilanz bereits als Rückstellung passivierte Körperschaftsteuer auf die neue Kapitalgesellschaft mitübertragen werden?

Antwort: § 32 Abs. 1 Z 2 UmgrStG verweist hinsichtlich des begünstigten Vermögens auf § 12 Abs. 2 UmgrStG. Spaltungsbegünstigt können demnach nur Mitunternehmeranteile in ihrer klassischen steuerlichen Definition (starres Kapital, variables Kapital, Sonderbetriebsvermögen und anschaffungsbedingtes Ergänzungskapital) sein. Rückstellungen für Körperschaftsteuer zählen begrifflich nicht zum Mitunternehmeranteil. Da jedoch bei Abspaltungen gemäß § 33 Abs. 5 UmgrStG das zu übertragende Vermögen rückwirkenden Korrekturen i. S. d. § 16 Abs. 5 Z 4 (Verschiebetechnik) und Z 5 (Ausschüttungen, Einlagenrückzahlungen und Einlagen) UmgrStG zugänglich ist und weiters § 16 Abs. 5 Z 2 (rückwirkende „unbare" Entnahmen) bei handelsrechtlicher Zulässigkeit sinngemäß angewendet werden darf, kann ei...

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