Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH beurteilt das ?Familienpaket 2000³ als verfassungskonform
Familienbesteuerung – Replik auf Denkfehler-Vorwurf
Das Gesetz (§ 34 Abs. 7 EStG) schließt die Berücksichtigung von Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung im Wesentlichen aus. Der Verein „VÖS-Bund der Steuerzahler" erblickte darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und wertete gegenteilige Überlegungen als mit Begründungsmängeln sowie Denk- und Rechenfehlern behaftet. Im Erkenntnis vom , B 1340/00, hat der VfGH zu dieser Problematik Stellung genommen und das Familienpaket 2000 als verfassungskonform beurteilt.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnissen vom , G 168/96, G 285/96, sowie vom , G 451/97, mehrere die Familienbesteuerung betreffende Bestimmungen des EStG 1988 aufgehoben. Die Aufhebung wurde mit Ablauf des wirksam und erfolgte wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes u. a. mit dem Hinweis, die steuerliche Belastung der zur Erfüllung der Unterhaltspflicht erforderlichen Einkommensteile werde auch durch die vorgesehenen Transferzahlungen nur unzureichend ausgeglichen.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 wurden die aufgehobenen Bestimmungen wieder in Kraft gesetzt. Zur Sanierung der Rechtslage wurden die Transferzahlungen schrittweise angehoben (Familienpaket 2000).
Der Verein „VÖS-Bund der Steuerzahler" hielt die neue Rechtslag...