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SWK 6, 15. Februar 2001, Seite T 18

Finanzstrafverfahren im Rahmen der ?Aktion scharf³

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom teilt Finanzminister Grasser mit, dass auf Grund der von den Finanzlandesdirektionen übermittelten Auswertung des Kontrollmaterials, das nach den Hausdurchsuchungen bei Brauereien erstellt werden konnte, den Finanzämtern und Großbetriebsprüfungen 2.247 Prüfungsfälle zugeteilt worden sind. Von den zugeteilten Fällen sind 2.212 abgeschlossen und 35 offen. Bei den bisher abgeschlossenen Betriebsprüfungen wurden Mehrsteuern in Höhe von rund 845 Mio. S festgesetzt; dieser Betrag kann sich durch den Abschluss der noch offenen Fälle um 10 bis 15 Mio. S erhöhen. Zusätzlich mussten aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen 915 Finanzstrafverfahren durchgeführt werden, wobei einige Fälle auch Verantwortliche von Brauereibetrieben wegen Beteiligung an Steuerhinterziehung betreffen. Die dabei festgesetzten Finanzstrafen betragen rund 56,7 Mio. S. Nach Abschluss aller Finanzstrafverfahren kann mit mindestens 100 Mio. S an festgesetzten Strafbeträgen gerechnet werden.

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