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Jubiläumsgabe: Besteuerung
• Eine anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlte Jubiläumsgabe ist nicht als unmittelbar durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst anzusehen; eine Besteuerung hat daher nicht nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 zu erfolgen. - (§ 67 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)
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