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VfGH: Rechtspraktikantengesetz
• RechtspraktikantenG i. d. F. BGBl. I Nr. 61/1997; Aufhebung einiger Bestimmungen in Art. XXXI des BGBl. I Nr. 61/1997 wegen rückwirkender, schwer wiegender und nicht durch besondere Umstände gerechtfertigter Eingriffe in bestehende Rechtspositionen von Rechtspraktikanten, die in die bestehende Rechtslage berechtigterweise vertrauen durften (keine Auszahlung von Sonderzahlungen betr. Ausbildungsbeitrag)
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