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1. Topthemen
Basel IV – Standardansatz Neu
Im Dezember 2014 hatte der Basler Ausschuss Vorschläge zur Revision des Kreditrisiko-Standardansatzes vorgelegt. Der neue Standardansatz soll demnach auch teilweise als Floor (Mindestkapitalerfordernis) für IRB-Modelle eingeführt werden. Auch die Bundessparte hatte dazu im März 2015 eine kritische Stellungnahme eingebracht. Das Konzept brächte insgesamt einen deutlich höheren Kapitalbedarf und höhere Risikogewichte für KMU- und Bankenforderungen sowie Beteiligungen. Gewerbliche Immobiliensicherheiten könnten nicht mehr wie bisher berücksichtigt werden.
Wie von der Bundessparte informiert, hat der Basler Ausschuss nunmehr Anfang Dezember, ausgelöst durch intensive Kritik der Kreditwirtschaft, ein überarbeitetes Konsultationspapier zum Standardansatz veröffentlicht. Dieses Konsultationspapier sieht nunmehr wieder die Verwendung von externen Ratings vor. Sowohl bei Bank- als auch bei Unternehmensfinanzierungen soll primär auf das externe Rating abgestellt werden. Jedoch sollen Due-Diligence-Anforderungen vorgeschrieben werden, in deren Folge unter gewissen Voraussetzungen ein höheres Risikogewicht vorzusehen ist. Exposures an KMUs in der Corpora...