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?Zahnprothesen-Erkenntnis³ des VwGH
Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen?
Beim Erkenntnis des , in dem für eine herausnehmbare Zahnprothese die Steuerbefreiung auch in der Einfuhr zuerkannt wurde, wurden wahrscheinlich Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen, die einer Aufhebung des angefochtenen Bescheids wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit entgegengestanden wären. Unter denselben Voraussetzungen wären auch die Ausführungen des VwGH zum begünstigten Zollsatz ergänzungsbedüftig.
Eine herausnehmbare Zahnprothese ist anlässlich ihrer erstmaligen Einfuhr dem Zollamt ausdrücklich anzumelden, ansonsten droht die Aberkennung sowohl der Steuerbefreiung als auch eines begünstigten Zollsatzes.
Mit Erkenntnis vom , 99/16/0302, hat der VwGH einen an ihn im Instanzenzug herangetragenen Abgabenbescheid insoweit aufgehoben, als das Höchstgericht, gestützt auf Art. 14 RL 77/388/EWG, einer herausnehmbaren Zahnprothese die Steuerfreiheit auch in der Einfuhr in Entsprechung zu § 6 Abs. 1 Z 20 UStG zuerkannte. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: „Am erstattete die Beschwerdeführerin beim Hauptzollamt Graz eine Selbstanzeige folgenden Inhalts: Sie habe am über das Zollamt Heiligenkreuz eine in Ungarn erworbene, herau...