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Geschiedene Ehepartner erhalten nur den Unterhaltsabsetzbetrag
Leistet ein geschiedener Ehepartner Alimentationszahlungen an seine Tochter, können diese, auch wenn sie nach zivilrechtlichen Regeln festgesetzt 16,12% des Einkommens des Berufungswerbers betragen, nicht in der tatsächlich geleisteten Höhe als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, sondern nur mit dem gesetzlichen Unterhaltsabsetzbetrag von 350 S monatlich. Der Verfassungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass diese gesetzliche Normierung nicht der Verfassung widerspricht und dem dem Einkommensteuerrecht zu Grunde liegenden Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit ausreichend Rechnung trägt. (FLD Wien, NÖ, Bgld. Senat II/12 v. )