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SWK 16, 1. Juni 2001, Seite S 452

Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung

Eine Betätigung kann nur dann als Einkunftsquelle angesehen werden, wenn sie objektiv geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen steuerlichen Totalgewinn abzuwerfen. Die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden bzw. Wohnungen wird grundsätzlich zum Erzielen von Einkünften betrieben und nicht aus humanitären Gründen. Wenn aus der Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes/von Wohnungen hohe Anfangsverluste zu erwarten sind, ist dem Finanzamt eine Prognoserechnung vorzulegen.

Prognoserechnung

Diese ist für sämtliche Jahre der Betätigung zu erstellen und hat Aussagen hinsichtlich der Vermietungsintensität, Indexsteigerung, zu erwartenden Reparaturkosten, Zinszahlungen und Indexsteigerungen zu treffen.

Eine Prognoserechnung, in der eine Indexsteigerung von 3% jährlich für einen Zeitraum von über 20 Jahren vorgesehen ist, eine Quadratmetermiete von 115 S in einem Arbeiterbezirk zu Grunde gelegt wird, zukünftig anfallende Instandsetzungsaufwendungen (Erhaltungsaufwendungen), eventuelle Leerstehungen, nicht in den Betriebskosten enthaltene Nebenkosten, nicht berücksichtigt werden, kann nicht als ausreichend zuverlässig (plausibel) angesehen werden.

Weiters ist die Behörde dazu ber...

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