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SWK 16, 1. Juni 2001, Seite S 445

Klarstellung zu den Pauschalierungsverordnungen und zur Behandlung der Bezüge von Organen von juristischen Personen des privaten Rechts

GZ 06 0801/2-IV/6/01

1. Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung, Sportler-Pauschalierungsverordnung - Ergänzung der EStR 2000 und der UStR 2000.

Mit der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2000 wurde eine Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierung für Künstler und Schriftsteller eingeführt. Die Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000 sieht eine pauschale Einkünfteermittlung für selbständig tätige Sportler vor, die überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen im Ausland auftreten. Beide Verordnungen sind erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2000 anzuwenden.

Die EStR 2000 werden um die Rz. 4361 bis 4378 betreffend Künstler/Schriftsteller- bzw. Sportlerpauschalierung erweitert. In die UStR 2000 werden Aussagen betreffend die Künstler-/ Schriftstellerpauschalierung und die Nichtanwendbarkeit der Sportlerpauschalierungsverordnung aufgenommen (Rz. 2251, 2252, 2253, 2255, 2277 und 2278).

2. Änderung der Rz. 6604 der EStR 2000 betreffend Bezüge von Organen von juristischen Personen des privaten Rechts im Sinne der LStR 1999 Rz. 979.

3. Klarstellung in der Rz. 2252 der UStR 2000 betreffend Pauschalierungsverordnungen. Die Rz. 2252 der UStR 2000 wird geändert: Hinsichtlich der Pauschalierungen für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler und für Drogisten wird die Voraussetzung der fehlenden Buchführungspflicht in Rz. 2252 aufgenommen. Die...

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