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SWK 8, 10. März 2001, Seite R 25

Organschaftsverhältnis

Das Vorliegen einer gegenseitigen Verflechtung der Gesellschaften mit wesentlichen Synergieeffekten im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines Organschaftsverhältnisses ist ein Merkmal der organisatorischen Eingliederung, nicht aber ein solches einer wirtschaftlichen Eingliederung. – (§ 9 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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