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Organschaftsverhältnis
•Das Vorliegen einer gegenseitigen Verflechtung der Gesellschaften mit wesentlichen Synergieeffekten im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines Organschaftsverhältnisses ist ein Merkmal der organisatorischen Eingliederung, nicht aber ein solches einer wirtschaftlichen Eingliederung. – (§ 9 KStG 1988), (Abweisung)
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