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Neues zur Besteuerung der Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte
Einkommensteuerrichtlinien und neue Pauschalierungsverordnung fordern Kapitalertragsteuerabzug
Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 schreiben für Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte eine Erhebung der Einkommensteuer im Abzugsweg (Kapitalertragsteuer) vor; diese Rechtsansicht findet auch in der neuen Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft Berücksichtigung.S. S 278Im SWK-Heft 29/2000 wurde die einkommensteuerliche Behandlung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften i. S. d. Steiermärkischen Agrargemeinschaftengesetzes [StAgrGG] beleuchtet. Dabei wurde unter anderem ausgeführt, dass die Einkommensteuer für Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte (pauschalierte Land- und Forstwirte und andere Steuerpflichtige) im Veranlagungsweg zu erheben ist. Mit diesem Beitrag sollen diese Ausführungen ergänzt werden.
1. Kapitalertragsteuerabzug
Bei Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte handelt es sich um (Substanz-)Genussrechte im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Agrargemeinschaften haben sohin bei Ausschüttungen an Anteilsberechtigte (pauschalierte Land- und Forstwirte und andere Steuerpflichtige) einen den Bestimmungen der §§ 93 ff. EStG folgenden S...