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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite R 52

Fahrlässige Abgabenverkürzung

Auch Personen, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen, muss es auffallen, dass in der Einkommensteuererklärung hohe Beträge an Verlusten geltend gemacht werden; bei einem derartigen Verhalten liegt eine fahrlässige Abgabenverkürzung vor. ­ (§ 34 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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