Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 14, 10. Mai 2001, Seite R 50
Haftung: Inanspruchnahme
• Zur Haftungsinanspruchnahme genügt der Vorwurf bloßen vom Geschäftsführer zu widerlegenden Verschuldens, sohin auch leichte Fahrlässigkeit. (§ 9 BAO), (Abweisung)
()