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Sonderausgabe: Versicherungsbeiträge
• Es besteht kein Wahlrecht, nicht geleistete sondern nur geschuldete Versicherungsbeiträge im Jahr der Entstehung der Schuld zur Gänze als Sonderausgabe geltend zu machen. (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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