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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite R 49

KommSt: Urlaubsentschädigung

Die Versteuerung von Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindungen hat nicht nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 zu erfolgen, Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen sind dementsprechend nicht gemäß § 5 Abs. 2 lit. b KommStG aus der Bemessungsgrundlage auszunehmen. ­ (§ 5 Abs. 2 lit. b KommStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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